Mieterportal

Hier können Sie Ihre Anliegen online platzieren und finden wichtige Informationen und Dokumente zu Ihrem Mietobjekt und Ihrer Liegenschaft – Ihr direkter Draht zum RWD-Team.

FAQ

Die Nacht- und Ruhezeit wird nicht eingehalten. Was kann ich tun?

Wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sehr wichtig. In einem ersten Schritt sollten Sie immer zuerst direkt mit den Nachbarn das Gespräch suchen. Zum Beispiel können Sie darum bitten, die Lautstärke der Musik zu verringern.

Sollten Sie damit keine Verbesserung erreichen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen über das Mieterportal so detailliert wie möglich mit und folgen den Anweisungen.

Bitte erläutern Sie uns Ihr Anliegen über das Mieterportal so detailliert wie möglich und folgen Sie den Anweisungen.

Es ist lediglich die Verwendung von Gas- oder Elektrogrills gestattet. Beim Grillieren auf den Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Bei berechtigten Reklamationen behält sich der Vermieter vor, das Grillieren generell zu untersagen.

Bitte fotografieren Sie das Kennzeichen des Fahrzeuges und erläutern Sie uns Ihr Anliegen mit dem Foto über das Mieterportal und folgen Sie den Anweisungen.

Wie kann ich einen Schaden melden?

Bitte melden Sie uns den Schaden über das Mieterportal so detailliert wie möglich mit Fotos und folgen Sie den Anweisungen.

Bitte erläutern Sie uns Ihr Anliegen über das Mieterportal so detailliert wie möglich und folgen Sie den Anweisungen.

Bitte erläutern Sie uns Ihr Anliegen über das Mieterportal so detailliert wie möglich und folgen Sie den Anweisungen.

Je nach Fall muss nur der Schlüssel ersetzt oder der Schlüsselzylinder mit allen Schlüsseln ausgetauscht werden. Daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Kontaktieren Sie bitte Ihre Haftpflichtversicherung, um eine allfällige Kostenübernahme abzuklären.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Die Vermieterschaft behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z. B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften.

Antrag Untervermietung (PDF)

Bitte melden Sie uns Ihre neue Bankverbindung über unser Mieterportal.

Informationen zur Kündigung

Egal, ob Sie Ihre Wohnung fristgerecht oder ausserterminlich kündigen: Ein schriftliches Kündigungsschreiben ist in der Schweiz von Rechts wegen Pflicht.

Hier können Sie dieses Schreiben mit Hilfe der interaktiven Vorlage in wenigen Schritten erstellen. Drucken Sie das Dokument anschliessend aus und unterzeichnen Sie es von Hand. Wenn mehrere Parteien im Mietvertrag aufgeführt sind, lassen Sie auch diese unterschreiben. Senden Sie uns das Dokument per Post zu. Um die vorgegebene Frist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Geschäftstag vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Es zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Die für Sie geltenden Termine und Fristen sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt.

Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter, die kündigen wollen, an die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen gebunden (Kündigungsfristen und -termine). Der Mieter kann aber die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen, wenn er einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellt.

Bitte nutzen Sie unsere Online-Kündigungsmöglichkeit und folgen Sie den Anweisungen:

Kündigung

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zur Geschäftszeit bei der Vermieterschaft eintreffen. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der Empfang auf Seiten der Vermieterschaft.

Gemäss Gesetz müssen Sie als Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer abgeben. Jedoch haben Sie oft die Möglichkeit, die Wohnungsabgabe schon ein paar Tage vor dem letztmöglichen Termin durchzuführen. Fällt der letzte Tag allerdings auf einen Sonn- oder Feiertag, so kann die Wohnung auch am nächsten Arbeitstag bis 12.00 Uhr abgegeben werden.

Bitte beachten Sie unsere Checkliste für die Wohnungsabgabe und reinigen Sie alle Räume gründlich. Übergeben Sie alle Schlüssel und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung.

Merkblatt Wohnungsabgabe (PDF)

Sind weder Mängel noch offene Forderungen des Vermieters gegeben, so hat dieser binnen einer 30-tägigen Frist die Rückerstattung der Mietzinskaution zu veranlassen. Bestehen jedoch Mängel, die der Haftung des Mieters unterliegen oder ist dieser seiner Zahlungspflicht säumig, so kann der Vermieter die Kaution für bis zu 12 Monate einbehalten, um so seine Rechte abzusichern.