Kündigung

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie interaktive Vorlagen für die nötigen Dokumente.

Informationen zur Kündigung

Egal, ob Sie Ihre Wohnung fristgerecht oder ausserterminlich kündigen: Ein schriftliches Kündigungsschreiben ist in der Schweiz von Rechts wegen Pflicht.

Hier können Sie dieses Schreiben mit Hilfe der interaktiven Vorlage in wenigen Schritten erstellen. Drucken Sie das Dokument anschliessend aus und unterzeichnen Sie es von Hand. Wenn mehrere Parteien im Mietvertrag aufgeführt sind, lassen Sie auch diese unterschreiben. Senden Sie uns das Dokument eingeschrieben per Post zu. Um die vorgegebene Frist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Geschäftstag vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Es zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

 

Per wann kann ich meine Wohnung kündigen?

Kündigungstermine und -fristen sind individuell geregelt. Die für Sie geltenden Termine und Fristen sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt.

Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter, die kündigen wollen, an die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen gebunden (Kündigungsfristen und -termine). Der Mieter kann aber die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen, wenn er einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellt.

Bitte nutzen Sie unsere Online-Kündigungsmöglichkeit und folgen Sie den Anweisungen:

Kündigung

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zur Geschäftszeit bei der Vermieterschaft eintreffen. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der Empfang auf Seiten der Vermieterschaft.

Gemäss Gesetz müssen Sie als Mieter die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer abgeben. Jedoch haben Sie oft die Möglichkeit, die Wohnungsabgabe schon ein paar Tage vor dem letztmöglichen Termin durchzuführen. Fällt der letzte Tag allerdings auf einen Sonn- oder Feiertag, so kann die Wohnung auch am nächsten Arbeitstag bis 12.00 Uhr abgegeben werden.

Bitte beachten Sie unsere Checkliste für die Wohnungsabgabe und reinigen Sie alle Räume gründlich. Übergeben Sie alle Schlüssel und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung.

Merkblatt Wohnungsabgabe (PDF)

 

Sind weder Mängel noch offene Forderungen des Vermieters gegeben, so hat dieser binnen einer 30-tägigen Frist die Rückerstattung der Mietzinskaution zu veranlassen. Bestehen jedoch Mängel, die der Haftung des Mieters unterliegen oder ist dieser seiner Zahlungspflicht säumig, so kann der Vermieter die Kaution für bis zu 12 Monate einbehalten, um so seine Rechte abzusichern.